Wahlkreis

Der Wahlkreis Nordbaden gleicht dem Gebiet des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Dieses besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Baden bzw. den badischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordbaden. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Karlsruhe um ehemals württembergische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart bzw. Freiburg abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Karlsruhe umbenannt.

 

Lage

Der Wahlkreis Nordbaden (Regierungsbezirk Karlsruhe) liegt im Nordwesten Baden-Württembergs.

Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Freiburg, im Westen an Rheinland-Pfalz im Norden an Hessen und im Osten an den Regierungsbezirk Stuttgart. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.

Die Wahlkreise wurden jedoch nicht umbenannt, so das wir heute noch vom Wahlkreis Nordbaden sprechen.